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  • AutorenbildDaniela

Menschenrechte und Covid-19: „Es ist kompliziert.“

Welche legitimen Gründe kann es geben, um Menschenrechte in Zeiten einer Pandemie einzuschränken? Im Webinar „Covid-19 & Menschenrechte“ nahm Amnesty International Österreich die Situation um Covid-19 aus menschenrechtlicher Perspektive unter die Lupe.


Alle Jahre wieder am 10. Dezember – dem internationalen Tag der Menschenrechte – betonen Regierungen, Unternehmen und NGOs gleichermaßen, wie wichtig die Wahrung der Menschenrechte sei. So auch im Dezember 2020, am Ende des ersten Jahres der globalen Corona Pandemie. Um Menschenleben zu schützen, werden weltweit seit Monaten allerdings Menschenrechte eingeschränkt. So auch in Österreich.


Über die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Die Dringlichkeit, die COVID-19 Pandemie einzudämmen, lässt nicht automatisch andere Menschenrechtsthemen verschwinden. Doch nur wenige Menschenrechte gelten absolut (wie Folter oder Sklaverei). Wann sind Menschenrechte verletzt und wann ist es legitim, sie einzuschränken?

Moritz Birk, Leiter der Advocacy Abteilung von Amnesty International Österreich, meint dazu: „Es kommt auf die Umstände an.“ Menschenrechte werden verletzt, wenn Regierungen auf die Pandemie mit Maßnahmen reagieren, die ungerechtfertigt Rechte und Freiheiten beeinträchtigen und wenn sie es versäumen, positive Maßnahmen zu setzen, um Menschen angemessen vor vermeidbaren Schäden zu schützen.

Ersteres zählt zu den sogenannten Achtungspflichten: Eine Rechtfertigung, in die Menschenrechte einzugreifen liegt vor, wenn es eine klare, gesetzliche Regelung gibt (Rechtmäßigkeit), wenn ein legitimes Ziel ausmachbar ist und wenn die entsprechende Maßnahme verhältnismäßig ist, das heißt geeignet und erforderlich ist und in angemessenem Verhältnis zum Ziel steht.


Der Schutz der Gesundheit ist und bleibt ein legitimes Ziel. Doch wird vor allem die Frage der Verhältnismäßigkeit vermehrt diskutiert.


Mit steigender Arbeitslosigkeit und Armut drängt sich die Frage auf: Ist es verhältnismäßig, wenn eine ganze Generation arbeitslos wird? „Das sind keine Ja oder Nein-Fragen“, so Birk. Die Sache sei kompliziert. Eine juristische Perspektive kann helfen, die Lage besser einschätzen zu können.


Fehlende gesetzliche Regelung und juristische Spitzfindigkeiten.

Das Recht auf Bewegungsfreiheit kann eingeschränkt werden, wenn dies notwendig ist, um das Recht auf Gesundheit zu wahren. Doch es braucht dafür klare gesetzliche Regelungen, die es in Österreich nicht von Beginn an gab. Ein Rückblick: Im März 2020 wurde die Debatte über den Unterschied zwischen dem im Gesetz geregelten Vertretungsverbot von „bestimmten“ Orten und dem in der Verordnung stehenden Verbot von „öffentlichen“ Orten noch als juristische Spitzfindigkeiten abgetan. Der Verfassungsgerichtshof stellte im Juli 2020 jedoch fest, dass durch die Maßnahmenverordnung die Grenzen des Covid-19-Maßnahmengesetzes überschritten wurden, da es keine konkrete und entsprechend näher bestimmte Grundlage im Gesetz gab. Es folgte eine Reihe von Überarbeitungen. Ein halbes Jahr später gibt es letztendlich eine solche klarere gesetzliche Grundlage, parlamentarische Kontrolle und Ausnahmeregelungen für besonders schutzbedürftige Personengruppen.


Gleiches Recht für alle, auch im Homeschooling?

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So lautet Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, unabhängig von Geschlecht, Sprache, sozialer Herkunft oder Vermögen. Für die Homeschooling-Regelung drängt sich neben der Frage der gesetzlichen Regelung eine weitere auf: Wirken sich die Maßnahmen diskriminierend aus?

Trotz Betreuungsmöglichkeiten vor Ort: Die negativen Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Kindern – vor allem für armutsgefährdete Kinder ohne stabiles Familienumfeld und Kinder mit Migrationshintergrund – sind nicht von der Hand zu weisen. Vor allem für sozioökonomisch benachteiligte Schüler*innen stellt Homeschooling eine große Herausforderung dar.

Der Bildungsminister hatte bereits im April angekündigt, mehrere Millionen Euro in die Hand zu nehmen, um Laptops für jene Schüler*innnen zur Verfügung zu stellen, die Zuhause keinen haben. Die Laptops aber sind nur für Schüler*innen der ersten Klassen an AHS und NMS vorgesehen. Schulprojekte wie PROSA – Projekt Schule für Alle!, die Basisbildungs- und Pflichtschulabschlusskurse für junge Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung anbieten, werden von dieser Digitalisierungsreform nicht erfasst. Der Unterricht kann nur via Smartphones durchgeführt werden, weil nur die wenigsten Laptops und eine stabile Internetverbindung haben. „Es kann sein, dass man auf unsere Lernenden leider vergessen wird“, so der Schulleiter von PROSA auf Nachfrage im April letzten Jahres.


Was bleibt also vom gleichen Recht auf Bildung für alle?


Die Einschränkungen betreffen alle – und manche mehr.

Ob der oftmals undifferenzierten Menschenrechts-Covid-Diskussion war es das erklärte Ziel des Vortragenden, die Teilnehmer*innen zu befähigen, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, zu bewerten und differenziert diskutieren zu können.

Eine Umfrage unter den Teilnehmer*innen, in welchen Bereichen für sie die größten Einschränkungen empfunden werden, hat jedenfalls gezeigt, dass unterschiedliche Akteur*innen unterschiedliche Bedürfnisse haben.


Während die einen sich vor allem um ihr Recht auf persönliche Freiheit beraubt fühlen, fürchten andere um ihren Schutz von Leben und Gesundheit.


Feststeht: Wer ins Zweithaus fahren kann, während andere in der Ein-Zimmer-Wohnung festsitzen, ist klar im Vorteil. Feststeht steht auch: Ein Virus kann nicht für die Einschränkungen von Menschenrechten verantwortlich gemacht werden. Letztendlich liegt die Verantwortung, Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten bei der jeweiligen Regierung. Auf die Frage eines Teilnehmers, ob die Regierung überhaupt in der Lage ist, die aktuellen Beschränkungen in Einklang mit den Menschenrechten zu bringen, meinte Moritz Birk jedenfalls: „Sie ist zumindest lernfähig.“


Fotos © Amnesty International


Filmrezension für das Paulo Freire Zentrum

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